Altkrypto (AT)
„In Österreich: Kryptos, die vor dem 28. Februar 2021 angeschafft wurden — beim Verkauf steuerfrei."
Als Altkryptos gelten in Österreich Kryptowährungen, die vor dem 28. Februar 2021 angeschafft wurden. Sie unterliegen einer Übergangsregelung: beim Verkauf bleiben Gewinne steuerfrei, sofern die damals geltende einjährige Spekulationsfrist eingehalten wurde. Die Beweislast für das Anschaffungsdatum liegt beim Steuerpflichtigen — daher ist eine lückenlose Dokumentation aller Käufe (Datum, Kurs, Anbieter, Wallet-Adresse) essentiell, idealerweise via Steuer-Tools wie Blockpit oder CoinTracking.