KESt (Kapitalertragsteuer)
„In Österreich: 27,5% Kapitalertragsteuer auf Krypto-Gewinne, seit März 2022 ohne Haltefrist."
Die Kapitalertragsteuer (KESt) ist in Österreich der Steuersatz auf Kapitalerträge — Aktiengewinne, Dividenden, und seit der Reform 2022 auch Krypto-Gewinne. Sie beträgt 27,5%. Mit dem 1. März 2022 wurde die einjährige Spekulationsfrist für Kryptowährungen abgeschafft: Gewinne sind unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig. Coins, die vor dem 28. Februar 2021 angeschafft wurden (sogenannte Altkryptos), bleiben weiterhin steuerfrei beim Verkauf, sofern die damalige Haltefrist eingehalten wurde. Die KESt wird bei österreichischen Brokern automatisch einbehalten und an das Finanzamt abgeführt; bei ausländischen Brokern oder dezentralen Börsen muss die Versteuerung in der jährlichen Steuererklärung selbst deklariert werden.