Airdrops und Hard Forks steuerlich behandeln in Österreich
Airdrops und Hard Forks steuerlich behandeln in Österreich. Alles was du wissen musst über Steuerpflicht, Fristen und Berechnung.
Airdrops steuerlich behandeln in Österreich: Grundlagen und BMF-Erlass
Wer Kryptowährungen besitzt, erhält manchmal kostenlos neue Token über sogenannte Airdrops. In Österreich regelt der BMF-Erlass aus dem Jahr 2022 die steuerliche Behandlung solcher Zuflüsse. Grundsätzlich gilt: Airdrops sind zum Zeitpunkt des Zuflusses mit dem gemeinen Wert (Marktwert) als Einkünfte zu erfassen, sofern sie im Rahmen einer betrieblichen Tätigkeit anfallen. Für Privatpersonen ist die Lage differenzierter. Handelt es sich um einen sogenannten 'echten' Airdrop, bei dem der Empfänger keinerlei Gegenleistung erbracht hat, zum Beispiel keine Weitergabe von Daten, keine Registrierung und keine Community-Aufgaben, stuft das BMF diesen in der Regel als nicht steuerbar ein. Das bedeutet: Der Zufluss selbst löst keine sofortige Steuerpflicht aus. Sobald die erhaltenen Token jedoch verkauft oder getauscht werden, greift die Kapitalertragsteuer (KESt) in Höhe von 27,5 Prozent auf den erzielten Gewinn. Als Anschaffungskosten gilt dabei der Wert zum Zeitpunkt des Zuflusses, also in der Regel null Euro oder der Marktwert zum Erhaltszeitpunkt, je nach Einordnung. Wichtig ist die sorgfältige Dokumentation: Datum des Erhalts, Anzahl der Token und der Marktwert zu diesem Zeitpunkt sollten festgehalten werden. Seit der Steuerreform 2022 gibt es in Österreich keine einjährige Haltefrist mehr, die zu einer steuerfreien Veräusserung geführt hätte. Alle Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen unterliegen pauschal der KESt. Hinweis: Dieser Abschnitt stellt keine Steuerberatung dar. Bitte wende dich für deine individuelle Situation an eine zugelassene Steuerberaterin oder einen zugelassenen Steuerberater.
§02Hard Forks und ihre steuerliche Einordnung nach österreichischem Recht
Ein Hard Fork entsteht, wenn sich eine Blockchain aufteilt und Inhaber der ursprünglichen Kryptowährung automatisch Einheiten der neuen Coin erhalten. Bekannte Beispiele sind Bitcoin Cash (aus Bitcoin) oder Ethereum Classic (aus Ethereum). Steuerlich stellt sich die Frage: Handelt es sich beim Erhalt von Fork-Coins um steuerpflichtiges Einkommen? Gemäss dem österreichischen BMF-Erlass 2022 werden Hard-Fork-Coins ähnlich wie nicht-aktive Airdrops behandelt. Da der Empfänger keine Gegenleistung erbringt und die neuen Token automatisch zugeteilt werden, entsteht zum Zeitpunkt des Erhalts grundsätzlich keine sofortige Steuerpflicht im Privatbereich. Die Anschaffungskosten der neuen Token werden in vielen Fällen mit null Euro angesetzt, da kein Kaufpreis bezahlt wurde. Dies hat direkte Konsequenzen für die spätere Veräusserung: Wird der Fork-Token verkauft, unterliegt der gesamte Verkaufserlös der KESt von 27,5 Prozent, weil die Anschaffungskosten bei null liegen. Alternativ kann argumentiert werden, dass die Anschaffungskosten anteilig von den ursprünglichen Coins auf die neuen Coins aufgeteilt werden. Diese Frage ist jedoch steuerrechtlich nicht abschliessend geklärt und sollte individuell mit einem Steuerberater besprochen werden. Auch bei Hard Forks gilt: Eine lückenlose Dokumentation ist essenziell. Datum der Fork, Anzahl der erhaltenen Einheiten, Marktwert zum Erhaltszeitpunkt und spätere Verkaufspreise müssen nachvollziehbar festgehalten werden, um bei einer Prüfung durch das Finanzamt alle relevanten Daten vorlegen zu können. Hinweis: Dieser Abschnitt stellt keine Steuerberatung dar. Bitte wende dich für deine individuelle Situation an eine zugelassene Steuerberaterin oder einen zugelassenen Steuerberater.
§03KESt, Dokumentation und praktische Tipps für Airdrop- und Fork-Empfänger in Österreich
Seit der Ökosozialen Steuerreform, die am 1. März 2022 in Kraft getreten ist, unterliegen Einkünfte aus Kryptowährungen in Österreich der besonderen Einkommensteuer in Form der KESt von 27,5 Prozent. Die bis dahin geltende einjährige Spekulationsfrist, nach der Gewinne steuerfrei waren, wurde abgeschafft. Für Airdrop- und Fork-Empfänger bedeutet das: Jeder Verkauf, Tausch oder jede sonstige Veräusserung der erhaltenen Token ist steuerpflichtig, unabhängig davon, wie lange die Token gehalten wurden. Die Steuerpflicht wird ausgelöst, sobald die Realisierung stattfindet. Inländische Kryptobörsen und Broker mit österreichischer Zulassung sind seit 2022 verpflichtet, die KESt automatisch einzubehalten und abzuführen. Wer hingegen ausländische Plattformen nutzt oder Token in einer privaten Wallet verwahrt, muss die Gewinne selbst in der Einkommensteuererklärung angeben. Praktische Tipps für eine saubere Steuerdokumentation: Nutze spezialisierte Krypto-Steuertools wie Blockpit, Accointing oder CoinTracking, die österreichische Steuerregeln berücksichtigen. Exportiere regelmässig deine Transaktionshistorie von allen genutzten Plattformen. Halte Zeitpunkt, Wert und Art jedes Airdrops oder Forks schriftlich fest. Unterscheide klar zwischen aktiven Airdrops (mit Gegenleistung, potenziell sofort steuerpflichtig als sonstige Einkünfte) und passiven Airdrops (ohne Gegenleistung). Im Zweifelsfall lohnt sich ein Gespräch mit einer auf Krypto spezialisierten Steuerberatung, um Nachzahlungen oder Strafzuschläge zu vermeiden. Hinweis: Dieser Abschnitt stellt keine Steuerberatung dar. Bitte wende dich für deine individuelle Situation an eine zugelassene Steuerberaterin oder einen zugelassenen Steuerberater.
- Das kommt auf die Art des Airdrops an. Passive Airdrops, bei denen du keine Gegenleistung erbracht hast, gelten laut BMF-Erlass 2022 im Privatbereich in der Regel nicht als sofort steuerpflichtiger Zufluss. Aktive Airdrops, bei denen du zum Beispiel Aufgaben erledigt oder Daten geteilt hast, können hingegen als sonstige Einkünfte sofort steuerpflichtig sein. Beim späteren Verkauf der erhaltenen Token fällt in jedem Fall KESt von 27,5 Prozent auf den Gewinn an.