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Bitcoin Steuer Österreich — KESt, Haltefrist, Meldepflicht

Bitcoin Steuer Österreich — KESt, Haltefrist, Meldepflicht. Alles was du wissen musst über Steuerpflicht, Fristen und Berechnung.

Stand 08. Mai 2026Land ÖsterreichQuellen BMF · FMA · §27b EStG

Bitcoin Steuer Österreich: Grundlagen und KESt 27,5 %

Seit der Ökosozialen Steuerreform 2022 unterliegen Kryptowährungen wie Bitcoin in Österreich der Kapitalertragsteuer (KESt) in Höhe von 27,5 %. Diese Regelung gilt für alle Veräußerungsgewinne, Tauschvorgänge und sonstige Einkünfte aus Kryptowährungen, sofern diese nach dem 28. Februar 2021 angeschafft wurden. Kryptowährungen werden steuerlich als Kapitalvermögen eingestuft und damit ähnlich wie Aktien oder Anleihen behandelt. Der steuerpflichtige Gewinn ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Veräußerungserlös und den Anschaffungskosten. Wichtig: Als Anschaffungskosten gilt bei mehreren Käufen der gleitende Durchschnittspreis (Durchschnittskostenmethode). Das bedeutet, alle Einstandspreise werden gemittelt, was die Berechnung bei häufigen Käufen vereinfacht, aber auch eine genaue Buchführung erfordert. Einkünfte aus Kryptowährungen müssen grundsätzlich in der Einkommensteuererklärung (E1kv) angegeben werden. Inländische Anbieter mit österreichischer Banklizenz führen die KESt automatisch ab. Bei ausländischen Börsen und Wallets liegt die Pflicht zur Selbstdeklaration beim Steuerpflichtigen. Die Steuerbehörde (BMF) hat mit dem BMF-Erlass vom 25. Juli 2022 (GZ 2022-0.547.952) eine detaillierte Verwaltungspraxis festgelegt, die als Orientierung dient. Hinweis: Dieser Text stellt keine Steuerberatung dar. Für individuelle Fragen wende dich bitte an einen zugelassenen Steuerberater in Österreich.

§02Haltefrist abgeschafft: Was bedeutet das für Bitcoin-Anleger?

Vor der Reform 2022 galt in Österreich eine einjährige Spekulationsfrist für Kryptowährungen. Wer Bitcoin länger als ein Jahr hielt, konnte Gewinne steuerfrei vereinnahmen. Dieses Modell wurde mit 1. März 2022 vollständig abgeschafft. Seitdem sind Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoin unabhängig von der Haltedauer mit 27,5 % KeSt zu versteuern. Diese Änderung betrifft jedoch nur Kryptowährungen, die nach dem 28. Februar 2021 angeschafft wurden. Altbestände, also Bitcoin, die vor diesem Stichtag gekauft wurden, sind weiterhin steuerfrei veräußerbar, unabhängig vom Verkaufszeitpunkt. Diese Unterscheidung ist für viele Anleger entscheidend und sollte durch sorgfältige Dokumentation der Kaufdaten belegt werden. Exchanges-Historien, Wallet-Transaktionsberichte oder Bankbelege sind geeignete Nachweise. Die Abschaffung der Haltefrist bringt Vor- und Nachteile mit sich: Einerseits entfällt die steuerlich motivierte Wartezeit, andererseits werden auch kurzfristige Gewinne besteuert. Für langfristig orientierte Anleger, die vor März 2021 eingestiegen sind, bleibt die Steuerfreiheit bestehen. Verluste aus Kryptowährungen können seit 2022 mit anderen Kapitalerträgen (z. B. Aktiengewinnen) verrechnet werden, was ein weiterer Fortschritt gegenüber der alten Regelung ist. Hinweis: Dieser Text stellt keine Steuerberatung dar. Für individuelle Fragen wende dich bitte an einen zugelassenen Steuerberater in Österreich.

§03Meldepflicht und Erklärungspflicht: So deklarierst du Bitcoin-Gewinne richtig

Die korrekte Meldung von Bitcoin-Gewinnen an das österreichische Finanzamt ist Pflicht und wird zunehmend ernst genommen. Wer Kryptowährungen über ausländische Plattformen wie Binance, Kraken oder Coinbase handelt, muss seine Gewinne selbstständig in der Einkommensteuererklärung angeben, da diese Anbieter keine österreichische KeSt abführen. Zuständig ist das Formular E1 in Verbindung mit dem Beiblatt E1kv für Kapitaleinkünfte. Dort werden realisierte Gewinne und Verluste aus Kryptowährungen eingetragen. Als Grundlage dienen vollständige Transaktionsprotokolle, die alle Käufe, Verkäufe und Tauschvorgänge mit Datum, Menge und Preis dokumentieren. Besonders zu beachten: Auch der Tausch von Bitcoin gegen eine andere Kryptowährung (z. B. BTC gegen ETH) gilt als steuerpflichtiger Realisierungsvorgang. Mining-Einnahmen und Staking-Rewards werden grundsätzlich als Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder sonstige Einkünfte erfasst, je nach Umfang der Tätigkeit. Der Einsatz spezialisierter Krypto-Steuersoftware (z. B. Blockpit, CoinTracking) kann die Erstellung eines steuerkonformen Reports erheblich erleichtern. Diese Tools importieren Transaktionsdaten automatisch und erstellen eine Übersicht für das Finanzamt. Bei Nichtdeklaration drohen Nachzahlungen, Zuschläge und im schlimmsten Fall strafrechtliche Konsequenzen. Das BMF arbeitet zudem an einer verstärkten Datenmeldepflicht durch Krypto-Dienstleister im Rahmen der EU-Richtlinie DAC8. Hinweis: Dieser Text stellt keine Steuerberatung dar. Für individuelle Fragen wende dich bitte an einen zugelassenen Steuerberater in Österreich.

Häufige Fragen
  • In Österreich beträgt die Kapitalertragsteuer (KeSt) auf Bitcoin-Gewinne pauschal 27,5 %. Dieser Satz gilt seit der Ökosozialen Steuerreform 2022 für alle Veräußerungsgewinne aus Kryptowährungen, die nach dem 28. Februar 2021 angeschafft wurden. Altbestände vor diesem Stichtag sind weiterhin steuerfrei.
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