DeFi und Yield-Farming versteuern in Österreich
DeFi und Yield-Farming versteuern in Österreich. Alles was du wissen musst über Steuerpflicht, Fristen und Berechnung.
DeFi in Österreich versteuern: Die rechtliche Grundlage
Seit der Krypto-Steuerreform 2022 unterliegen Kryptowährungen in Österreich der Kapitalertragsteuer (KESt) in Höhe von 27,5 Prozent. Die bisherige einjährige Spekulationsfrist wurde vollständig abgeschafft. Das bedeutet: Gewinne aus dem Verkauf oder Tausch von Kryptowährungen sind unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig. Grundlage ist das Einkommensteuergesetz (EStG) sowie der BMF-Erlass zu Kryptowährungen, der detaillierte Regelungen für verschiedene DeFi-Aktivitäten enthält. DeFi (Decentralized Finance) umfasst eine Vielzahl von Aktivitäten wie Lending, Borrowing, Liquidity Mining und Yield Farming auf dezentralen Protokollen. Das österreichische Finanzrecht behandelt diese Aktivitäten je nach Art der Erträge unterschiedlich. Grundsätzlich gilt: Erträge aus DeFi-Protokollen, die als Zinsen oder laufende Einkünfte einzustufen sind, unterliegen der KESt von 27,5 Prozent. Der Steuerpflichtige ist verpflichtet, alle Transaktionen lückenlos zu dokumentieren, da inländische Krypto-Broker zwar zur Abfuhr der KESt verpflichtet sind, ausländische Plattformen und dezentrale Protokolle dies jedoch nicht automatisch tun. In diesem Fall muss die Steuer selbst im Rahmen der Einkommensteuererklärung deklariert werden. Eine vollständige Transaktionshistorie aller DeFi-Aktivitäten ist daher unerlässlich. Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Steuerberatung dar. Für eine individuelle Einschätzung deiner steuerlichen Situation wende dich bitte an einen qualifizierten Steuerberater.
§02Yield Farming und Liquidity Mining: So werden Erträge besteuert
Yield Farming bezeichnet die Strategie, Kryptowährungen in DeFi-Protokollen einzusetzen, um Renditen in Form von zusätzlichen Token zu erhalten. Beim Liquidity Mining stellt ein Nutzer einem dezentralen Exchange (DEX) wie Uniswap oder Curve Liquidität zur Verfügung und erhält dafür Reward-Token sowie Handelsgebühren. Nach dem BMF-Erlass und der österreichischen Rechtslage gelten erhaltene Reward-Token aus Yield Farming und Liquidity Mining im Zeitpunkt des Zuflusses als steuerpflichtige Einkünfte. Der steuerlich relevante Wert ist der Marktwert der Token zum Zeitpunkt des Erhalts. Dieser Wert gilt gleichzeitig als Anschaffungskosten für die erhaltenen Token. Wenn diese Token zu einem späteren Zeitpunkt verkauft oder getauscht werden, wird die Differenz zwischen dem Verkaufserlös und diesen Anschaffungskosten erneut mit 27,5 Prozent KESt besteuert. Es kommt also zu einer Doppelbesteuerung im wirtschaftlichen Sinne: einmal beim Erhalt der Token (als laufende Einkünfte) und einmal beim späteren Verkauf (als Veräußerungsgewinn). Besonders komplex wird die Situation bei Liquidity Provider (LP) Tokens, die beim Einbringen von Liquidität in einen Pool ausgegeben werden. Das Einbringen und Herausnehmen von Liquidität kann als Tauschvorgang gewertet werden, der steuerlich relevant ist. Eine sorgfältige Aufzeichnung aller Transaktionen, Zeitstempel und Token-Werte ist daher absolut notwendig. Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Steuerberatung dar. Bitte konsultiere für deine individuelle Situation einen Steuerberater.
§03Staking, Lending und weitere DeFi-Aktivitäten korrekt erfassen
Neben Yield Farming gibt es weitere DeFi-Aktivitäten, die steuerlich relevant sind. Beim Staking werden Kryptowährungen in einem Proof-of-Stake-Netzwerk eingesetzt, um das Netzwerk zu sichern und dafür Belohnungen zu erhalten. Laut BMF-Erlass gelten Staking-Rewards als Einkünfte aus Kapitalvermögen und unterliegen der KESt von 27,5 Prozent zum Zeitpunkt des Zuflusses. Beim DeFi-Lending verleiht ein Nutzer seine Kryptowährungen über Protokolle wie Aave oder Compound und erhält dafür Zinsen. Diese Zinserträge sind ebenfalls mit 27,5 Prozent KESt zu versteuern, da sie als Einkünfte aus Kapitalvermögen eingestuft werden. Erhaltene Zinsen in Form von Kryptowährungen werden mit dem Marktwert zum Zeitpunkt des Zuflusses bewertet. Borrowing, also das Ausleihen von Kryptowährungen gegen Sicherheiten, ist grundsätzlich kein steuerpflichtiger Vorgang, solange keine Veräußerung stattfindet. Wird das geliehene Kapital jedoch zum Kauf weiterer Assets eingesetzt und diese werden später verkauft, entstehen wieder steuerpflichtige Gewinne oder abzugsfähige Verluste. Verluste aus DeFi-Aktivitäten können mit Gewinnen aus anderen Krypto-Transaktionen im gleichen Jahr ausgeglichen werden. Eine professionelle Krypto-Steuersoftware wie Blockpit oder CoinTracking kann helfen, alle Transaktionen automatisch zu erfassen und die steuerliche Dokumentation zu vereinfachen. Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Steuerberatung dar. Für eine rechtssichere Einschätzung empfehlen wir die Konsultation eines auf Kryptowährungen spezialisierten Steuerberaters in Österreich.
- Nein. Dezentrale Protokolle und ausländische Plattformen sind nicht zur automatischen KESt-Abfuhr verpflichtet. Du musst deine DeFi-Erträge selbst in der Einkommensteuererklärung unter 'Einkünfte aus Kapitalvermögen' angeben. Nur inländische Krypto-Broker mit entsprechender Infrastruktur führen die KESt automatisch ab.