Krypto-Steuer Österreich 2026 — Kompletter Guide
Krypto-Steuer Österreich 2026 — Kompletter Guide. Alles was du wissen musst über Steuerpflicht, Fristen und Berechnung.
Krypto-Steuer Österreich 2026 — Grundlagen & Überblick
Seit der Steuerreform 2022 gilt in Österreich eine klare Regelung für die Besteuerung von Kryptowährungen. Kryptowerte wie Bitcoin, Ethereum und andere Coins werden steuerlich als Kapitalvermögen behandelt und unterliegen der Kapitalertragsteuer (KESt) in Höhe von 27,5 Prozent. Diese Regelung ist seit 1. März 2022 in Kraft und hat die frühere Spekulationsfrist von einem Jahr vollständig abgeschafft. Das bedeutet: Egal wie lange du Kryptowährungen hältst, Gewinne sind grundsätzlich steuerpflichtig. Die gesetzliche Grundlage findet sich in Paragraf 27b EStG, ergänzt durch den BMF-Erlass des Bundesministeriums für Finanzen, der zahlreiche Sonderfälle und Ausnahmen konkretisiert. Für Steuerpflichtige in Österreich ist es wichtig zu verstehen, dass inländische Krypto-Broker und Börsen die KESt automatisch einbehalten können, wenn sie als depotführende Stelle fungieren. Bei ausländischen Plattformen wie Binance oder Kraken musst du Gewinne hingegen selbst in der Einkommensteuererklärung angeben, da kein automatischer Steuerabzug erfolgt. Der Steuersatz von 27,5 Prozent gilt für realisierte Gewinne aus dem Verkauf, Tausch oder der Verwendung von Kryptowährungen. Verluste können grundsätzlich mit anderen Kapitalerträgen ausgeglichen werden, jedoch nicht mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten wie zum Beispiel Gehalt. Ein weiterer wichtiger Punkt: Kryptowährungen, die vor dem 28. Februar 2021 angeschafft wurden (sogenannte Altkryptos), genießen unter bestimmten Voraussetzungen Bestandsschutz und können steuerfrei verkauft werden. Für alle danach angeschafften Coins gilt das neue Regime. Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Steuerberatung dar. Für individuelle Fragen wende dich bitte an einen zugelassenen Steuerberater.
§02Was ist steuerpflichtig? Verkauf, Tausch & Staking
In Österreich lösen verschiedene Ereignisse eine Steuerpflicht auf Kryptowährungen aus. Der häufigste Fall ist der Verkauf von Kryptowährungen gegen Euro oder andere Fiatwährungen. Aber auch der Tausch von einer Kryptowährung in eine andere — zum Beispiel Bitcoin gegen Ethereum — gilt als steuerpflichtiger Realisierungsvorgang. Das ist ein wichtiger Unterschied zu manchen anderen Ländern, wo nur der Umtausch in Fiat steuerpflichtig ist. Folgende Vorgänge sind in Österreich grundsätzlich steuerpflichtig: Verkauf von Krypto gegen Fiat, Tausch von Krypto gegen Krypto, Bezahlung von Waren oder Dienstleistungen mit Krypto sowie Einkünfte aus Staking, Lending und Liquidity Mining. Staking-Erträge und andere laufende Erträge aus Kryptowährungen unterliegen ebenfalls der KESt von 27,5 Prozent und gelten als zugeflossen, sobald sie gutgeschrieben werden. Der BMF-Erlass differenziert dabei zwischen aktivem Staking (wo du selbst validierst) und passivem Staking über eine Plattform. Mining-Einkünfte werden hingegen als gewerbliche Einkünfte behandelt und unterliegen dem progressiven Einkommensteuertarif, nicht der KESt. NFTs, DeFi-Protokolle und Token aus Airdrops werden je nach Sachverhalt unterschiedlich behandelt. Airdrops können als sonstige Einkünfte steuerpflichtig sein, sobald sie einen wirtschaftlichen Wert haben. Nicht steuerpflichtig sind hingegen reine Übertragungen zwischen eigenen Wallets sowie das bloße Halten von Kryptowährungen ohne Realisierung. Auch das Kaufen von Krypto gegen Euro ist selbst kein steuerpflichtiger Vorgang. Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Steuerberatung dar. Für individuelle Fragen wende dich bitte an einen zugelassenen Steuerberater.
§03KESt 27,5 Prozent berechnen — So funktioniert die Gewinnermittlung
Die Berechnung der Krypto-Steuer in Österreich erfolgt nach dem gleitenden Durchschnittspreis-Verfahren (GDV). Das bedeutet: Bei mehreren Käufen desselben Coins wird ein gewichteter Durchschnittspreis aller Anschaffungen berechnet. Beim Verkauf wird dieser Durchschnittspreis als Anschaffungskosten herangezogen, und die Differenz zum Verkaufspreis ergibt den steuerpflichtigen Gewinn. Beispiel: Du kaufst im Januar 1 Bitcoin für 30.000 Euro und im März noch einen weiteren Bitcoin für 40.000 Euro. Dein Durchschnittspreis beträgt nun 35.000 Euro pro Bitcoin. Verkaufst du danach einen Bitcoin für 50.000 Euro, beträgt dein steuerpflichtiger Gewinn 15.000 Euro. Die darauf anfallende KESt von 27,5 Prozent ergibt 4.125 Euro. FIFO (First In, First Out) ist in Österreich ausdrücklich nicht das Standardverfahren für Neukrypto — das GDV-Verfahren muss angewendet werden. Transaktionskosten wie Netzwerkgebühren (Gas Fees) können grundsätzlich als Anschaffungsnebenkosten berücksichtigt werden. Trading-Fees der Börse erhöhen ebenfalls den Anschaffungspreis beziehungsweise mindern den Veräußerungserlös. Verluste aus Krypto-Geschäften können mit Gewinnen aus anderen Kapitalerträgen (z.B. Aktiengewinne) ausgeglichen werden, aber nicht mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit oder anderen Einkunftsarten. Für die korrekte Dokumentation empfiehlt sich der Einsatz spezialisierter Krypto-Steuer-Software wie Blockpit, Cointracking oder ähnlicher Tools, die das GDV automatisch berechnen und eine kompatible Steuerdokumentation erstellen. Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Steuerberatung dar. Für individuelle Fragen wende dich bitte an einen zugelassenen Steuerberater.
§04Altkryptos, Bestandsschutz & die Übergangsregelung 2022
Ein zentrales Thema für viele österreichische Krypto-Investoren ist der sogenannte Bestandsschutz für Altkryptowährungen. Als Altkrypto gelten Coins, die vor dem 28. Februar 2021 angeschafft wurden. Für diese gilt die alte Rechtslage weiterhin: Da nach dem alten Recht eine Spekulationsfrist von einem Jahr galt und diese bei Anschaffung vor dem Stichtag längst abgelaufen ist, können solche Altkryptos steuerfrei veräußert werden. Das ist ein erheblicher Vorteil für Langzeit-Investoren, die früh in Bitcoin und Co. eingestiegen sind. Wichtig ist die saubere Dokumentation des Anschaffungsdatums. Wer den Nachweis nicht erbringen kann, dass seine Coins vor dem Stichtag erworben wurden, läuft Gefahr, dass das Finanzamt die günstigere Behandlung verweigert. Kontoauszüge, Transaktionshistorien der Börse oder Blockchain-Nachweise können hier als Belege dienen. Für Coins, die ab dem 1. März 2021 angeschafft wurden, gilt das neue Regime mit der KESt von 27,5 Prozent ohne Haltefristprivileg. Diese werden als Neukrypto bezeichnet. Der Wechsel von Alt- zu Neukrypto ist nicht möglich — eine nachträgliche Umwidmung scheidet aus. Wer in einem Portfolio sowohl Alt- als auch Neukryptos desselben Coins hält, muss diese getrennt verwalten und dokumentieren. Das GDV-Verfahren gilt grundsätzlich nur für Neukrypto. Bei Altkrypto bleibt es bei der ursprünglichen Einzelbewertung nach FIFO oder dem individuellen Anschaffungspreis, sofern nachweisbar. Die Übergangsregelungen wurden im BMF-Erlass vom März 2022 detailliert erläutert und sind für die korrekte Steuererklärung unbedingt zu beachten. Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Steuerberatung dar. Für individuelle Fragen wende dich bitte an einen zugelassenen Steuerberater.
§05Krypto-Steuererklärung in Österreich — So meldest du richtig
Wer Kryptowährungen über ausländische Börsen oder dezentrale Protokolle handelt, muss seine Einkünfte selbst in der österreichischen Einkommensteuererklärung (E1 bzw. E1kv) angeben. Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2025 endet in der Regel am 30. April 2026 bei Papiereinreichung oder am 30. Juni 2026 bei elektronischer Abgabe über FinanzOnline. Bei steuerlicher Vertretung verlängert sich die Frist auf Ende April des Folgejahres. Krypto-Einkünfte werden in der Beilage E1kv unter den Einkünften aus Kapitalvermögen eingetragen. Dabei sind Gewinne aus der Veräußerung (Kennzahl 937) sowie laufende Erträge wie Staking (Kennzahl 898) getrennt auszuweisen. Für eine ordnungsgemäße Erklärung benötigst du eine vollständige Transaktionshistorie aller Käufe, Verkäufe und Erträge. Krypto-Steuer-Tools wie Blockpit, Cointracking, Accointing oder Koinly können die Daten aus gängigen Börsen importieren, automatisch nach österreichischem Recht berechnen und einen steuerkonformen Report erstellen. Dieser Report kann direkt vom Steuerberater oder von dir selbst für die Erklärung genutzt werden. Achtung bei DeFi und dezentralen Wallets: Hier müssen alle Transaktionen manuell dokumentiert werden, da kein automatischer Datenexport möglich ist. Fehlende oder falsche Angaben können als Steuerhinterziehung gewertet werden. Seit 2023 arbeitet die EU an der DAC8-Richtlinie, die ab 2026 einen automatischen Datenaustausch zwischen Krypto-Plattformen und Finanzbehörden vorschreibt — die Transparenzpflichten werden also weiter steigen. Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Steuerberatung dar. Für individuelle Fragen wende dich bitte an einen zugelassenen Steuerberater.
- In Österreich unterliegen Gewinne aus Kryptowährungen der Kapitalertragsteuer (KESt) in Höhe von 27,5 Prozent. Dieser Steuersatz gilt seit März 2022 und ist unabhängig von der Haltedauer. Eine frühere Steuerfreiheit nach einem Jahr Haltefrist gibt es für nach dem 28. Februar 2021 angeschaffte Coins nicht mehr. Laufende Erträge wie Staking-Rewards unterliegen ebenfalls der KESt von 27,5 Prozent. Hinweis: Dies ist keine Steuerberatung.